Dojo Etikette
- Beim Betreten und Verlassen wird, mit einer Verbeugung, das Dojo gegrüsst. Ebenfalls wird der Trainingspartner stets vor und nach einer gemeinsamen Übung gegrüsst.
- Trainingskleidung ist ein schwarzer Gi (Budo-Anzug) mit einem Budogürtel in der erworbenen Farbe. Weibliche Teilnehmer sind verpflichtet unter dem Gi ein (schwarzes) T-Shirt zu tragen.
- Während des Trainings ist das Verlassen des Dojos nur mit Erlaubnis des Dojoleiters oder dem eingeteilten Übungsleiter gestattet.
- Jeder Schüler hat sich in die vorherrschende Disziplin der Abteilung einzugliedern. Die Übungen sind solange fortzuführen, wie angewiesen. Niemand soll selbstständig zu anderen Übungen übergehen.
- Den Anweisungen des Dojoleiters und seinen eingeteilten Übungsleitern ist Folge zu leisten.
- Wird eine Technik erklärt, wird sich abgesetzt oder abgekniet (Saiza).
- Die Teilnahme am Training unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, sowie der Genuss von Kaugummi, Süssigkeiten oder anderen Lebensmitteln ist nicht gestattet.
- Zum Schutz vor Verletzungen ist Schmuck jeder Art vor dem Training abzulegen oder abzukleben. Ebenso müssen Finger- und Fußnägel sauber gehalten werden.
- Ein guter Budoka achtet auf seine Hygiene. Damit er seine Trainingspartner nicht unangenehm belästigt, hat er seine Trainingssachen, sowie seinen Körper sauber zu halten.
- Der Missbrauch der erlernten Techniken ist verboten und wird mit sofortigem Ausschluss aus dem Dojo bestraft. Des weiteren können Schäden die durch diesen Missbrauch entstanden sind strafrechtliche Folgen haben.
- Wird ein Mitglied außerhalb des Dojos in eine handgreifliche Auseinandersetzung verwickelt, hat er diese dem Dojoleiter unverzüglich zu melden.
- Die Mitgliedschaft im Dojo ist jedem Menschen freigestellt. Personen die andere wegen ihrer Rasse, Konfession, Hautfarbe, etc verurteilen, verstehen diesen Weg nicht und sind hier falsch am Platz!