Dojo Etikette

  1. Beim Betreten und Verlassen wird, mit einer Verbeugung, das Dojo gegrüsst. Ebenfalls wird der Trainingspartner stets vor und nach einer gemeinsamen Übung gegrüsst.
  2. Trainingskleidung ist ein schwarzer Gi (Budo-Anzug) mit einem Budogürtel in der erworbenen Farbe. Weibliche Teilnehmer sind verpflichtet unter dem Gi ein (schwarzes) T-Shirt zu tragen.
  3. Während des Trainings ist das Verlassen des Dojos nur mit Erlaubnis des Dojoleiters oder dem eingeteilten Übungsleiter gestattet.
  4. Jeder Schüler hat sich in die vorherrschende Disziplin der Abteilung einzugliedern. Die Übungen sind solange fortzuführen, wie angewiesen. Niemand soll selbstständig zu anderen Übungen übergehen.
  5. Den Anweisungen des Dojoleiters und seinen eingeteilten Übungsleitern ist Folge zu leisten.
  6. Wird eine Technik erklärt, wird sich abgesetzt oder abgekniet (Saiza).
  7. Die Teilnahme am Training unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, sowie der Genuss von Kaugummi, Süssigkeiten oder anderen Lebensmitteln ist nicht gestattet.
  8. Zum Schutz vor Verletzungen ist Schmuck jeder Art vor dem Training abzulegen oder abzukleben. Ebenso müssen Finger- und Fußnägel sauber gehalten werden.
  9. Ein guter Budoka achtet auf seine Hygiene. Damit er seine Trainingspartner nicht unangenehm belästigt, hat er seine Trainingssachen, sowie seinen Körper sauber zu halten.
  10. Der Missbrauch der erlernten Techniken ist verboten und wird mit sofortigem Ausschluss aus dem Dojo bestraft. Des weiteren können Schäden die durch diesen Missbrauch entstanden sind strafrechtliche Folgen haben.
  11. Wird ein Mitglied außerhalb des Dojos in eine handgreifliche Auseinandersetzung verwickelt, hat er diese dem Dojoleiter unverzüglich zu melden.
  12. Die Mitgliedschaft im Dojo ist jedem Menschen freigestellt. Personen die andere wegen ihrer Rasse, Konfession, Hautfarbe, etc verurteilen, verstehen diesen Weg nicht und sind hier falsch am Platz!